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ANW-NRW und Jagd

Wildbestände regulieren - Vielfalt erhaltenDie ANW-NRW ist in der Arbeitsgruppe "Jagd und Naturschutz" beim Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW (MKULNV NRW) vertreten. Das Jagdrecht in NRW ist kürzlich novelliert werden. Die ANW-NRW wollte die jagdrechtlichen Hemmnisse beseitigt haben, die Waldeigentümer hindern, einen für die Waldverjüngung günstigen Wildbestand herzustellen und ist vor allem für folgende Punkte eingetreten: (ERGEBNIS ist jeweils am Ende des Absatzes beschrieben)

Verlängerung der Jagdzeit für Rehböcke bis zum 31. Januar (statt 15. Oktober)
Die Bejagung des Rehwildes mittels gut organisierter Bewegungsjagden hat sich in den letzten Jahren in einigen Bereichen sehr positiv entwickelt. Hemmend wirkt sich die Tatsache aus, dass die Erlegung von Rehböcken nach dem 15. Oktober gegen die derzeitige Jagdzeitenregelung verstößt, da diese dann Schonzeit haben. Diese Regelung ist im Wesentlichen damit begründet, dass Rehböcke im Winter kein Gehörn tragen und daher auf Hegeschauen nicht mehr bewertet werden können. Wildbiologisch ist die Regelung nicht begründet. Der Erfolg von Bewegungsjagden in Bezug auf Rehwild ließe sich durch eine Verlängerung der Jagdzeit parallel zu weiblichen Rehen sehr verbessern. Damit sinkt die Notwendigkeit der Einzeljagd im Sommer, was wiederum die Störung von Rehen minimiert.
ERGEBNIS: Jagdzeit bis zum 15. Januar, immerhin.

Abschaffung der Abschusspläne für Rehwild
Alle Beteiligten bei der Abschussplanung und Genehmigung der Abschusspläne für Rehwild wissen, dass sowohl der Abschussplan wie die Streckenmeldung in weiten Teilen nur auf dem Papier stehen und mit der Realität nicht viel zu tun haben. Die in einigen Kreisen angelaufenen Pilotprojekte zeigen, dass sich Rehwild auch ohne Abschussplan bejagen lässt. Nachteilige Entwicklungen sind nicht bekannt, die Versuche werden - soweit hier bekannt - von den Beteiligten begrüßt. Die Abschaffung der Abschusspläne würde den Bürokratieabbau ohne jeden Schaden voranbringen und eine spürbare Erleichterung für die Jagdausübungsberechtigten und die Jagdbehörden bedeuten.
ERGEBNIS: erledigt.

Einführung eines statistisch abgesicherten Monitorings für die Waldverjüngung
Entscheidendes Merkmal für angepasste Wildbestände ist eine natürliche Verjüngung, die sowohl den Hauptbaumarten wie auch selteneren Baumarten Entwicklungsmöglichkeiten schafft. Zur Bewertung dieser Frage ist eine statistisch abgesicherte Erhebung durchzuführen, wie sie süddeutsche Länder bereits durchführen. Soweit die Verjüngung auf Grund des Wildeinflusses auf größerer Fläche nicht vorankommt, ist ein Mindestabschuss vorzusehen und durch körperlichen Nachweis auch zu kontrollieren (könnte später geregelt werden, weil etwas komplizierter). Wichtig wäre auf jeden Fall, eine Basiserhebung durchzuführen, um nach einigen Jahren durch eine Wiederholung auch eine Entwicklungsrichtung als Entscheidungsgrundlage für weitere Schritte zu bekommen.
ERGEBNIS: Revierbezogene Erhebung wegen zu hohen Aufwands nicht realisiert; festes Stichprobenraster wird im Abstand von 3-5 JAhren aufgenommen. Schaun wir mal. Ohnehin ist die Sache in der Regel keine Frage des Erkennens von Wildeinfluss, sondern eine Frage des gezielten Handelns.

Beibehaltung und wirksame Durchsetzung der Schalenwildbezirke
Wir sind der Auffassung, dass die bereits diskutierte Aufhebung der Schalenwildbezirke für NRW unter den gegebenen Rahmenbedingungen absolut kontraproduktiv wäre. Es ist anzunehmen, dass die Mehrheit der Revierinhaber in der Folge an der Ansiedlung von Rot-, Dam- und Muffelwild großes Interesse hätte und allenfalls männliche Stücke erlegen würden, um den Aufbau der Population durch weibliche Stücke nicht zu gefährden. Wir halten es für erforderlich, die inflationäre Zunahme von ungeregelten Ansiedlungen insbesondere von Muffelwild unter Hinweis auf die geltenden Schalenwildbezirke zu stoppen und verordnungskonforme Zustände wieder herzustellen. Die Jagdbehörden müssen aufgefordert werden, entschieden gegen illegale Ansiedlungen vorzugehen (ggf. Zwangsabschuss). Weiter halten wir die derzeit in NRW geltende Regelung der Schonung aller älteren männlichen Stücke auch außerhalb von Rotwildbezirken für kontra produktiv. NRW sollte die in den angrenzenden Bundesländern geltende Regel (Schonung nur von starken Hirschen) einführen, um Waldbesitzern in der näheren Umgebung von Rotwildschalenwildbezirken die Möglichkeit zu geben, eine naturgemäße Waldverjüngung zu realisieren.
ERGEBNIS: Schalenwildbezirke sind geblieben, allerdings sind alle Hirsche der Klassen 2 und 1 ausserhalb geschont.

Abschaffung der Einvernehmensregelung zum Abschussplan in den Jagdbeiräten
Wir sind der Auffassung, dass die Festlegung eines Abschussplans für Schalenwild eine im Wesentlichen fachlich begründete Entscheidung darstellt und das überwiegend von Vertretern der Jägerschaft mit eigenen Interessen getroffene Votum eines Jagdbeirates keine hemmende Wirkung haben sollte.
ERGEBNIS: erledigt.
Rehwildjagd erfolgreich gestalten